Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Die Benutzung der von der Firma DachTools erstellten Software 3D-DachCad durch den Endverbraucher erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.
Mit der Installation der Software auf Ihrer EDV-Anlage und dieses Lizenzvertrages erkennen Sie die nachstehenden Vertragsbedingungen als verbindlich an. Es kommt damit zwischen DachTools GmbH, Glauberger Straße 43 a, 63695 Glauburg – nachfolgend DachTools genannt – und Ihnen, dem Lizenznehmer, zustande der folgende
L I Z E N Z V E R T R A G
PARAGRAPH 1
Vertragsgegenstand ist das auf Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm aus der Liste der oben genannten Programme von DachTools GmbH, alle zugehörigen Ergänzungsprogramme, die Beschreibung und Bedienungsanleitung hierzu sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material, nachfolgend insgesamt als “Software” bezeichnet.
Es wird darauf hingewiesen, daß nach dem Stand der Technik es nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, daß sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher nur eine im Sinne der Beschreibung und Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbare Software. Damit ist nicht verbunden die Verwendungstauglichkeit des Programmes zur Lösung spezieller vom Lizenznehmer definierter Aufgabenstellungen sowie die Verwendungstauglichkeit des Programms auf spezieller vom Lizenznehmer benutzter Hardware.
PARAGRAPH 2
Für die Vertragsdauer räumt DachTools das einfache (nicht ausschließliche) und persönliche Recht – nachfolgend Lizenz genannt – ein, die beiliegende Software auf einem einzelnen Computer oder auf einem Arbeitsplatz in einem firmeninternen Netzwerk, also nur an einem Ort zu benutzen. Jede weitere Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch DachTools GmbH.
PARAGRAPH 3
Dem Lizenznehmer ist es untersagt,
a) die Software oder das zugehörige Material ohne schriftliche Zustimmung von DachTools GmbH an Dritte zu übergeben oder Dritten zugänglich zu machen,
b) die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren,
c) abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen, abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
PARAGRAPH 4
Der Lizenznehmer erlangt keine Rechte an der Software selbst. Inhaber der Rechte bleibt ausschließlich DachTools GmbH. DachTools GmbH behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
PARAGRAPH 5
Die Software ist urheberrechtlich zugunsten von DachTools GmbH geschützt. Dem Lizenznehmer ist gestattet, zu Sicherungszwecken eine (einzige) Reservekopie anzufertigen. Vorhandene Urheberrechtsvermerke und Registrierungshinweise in der Software dürfen nicht entfernt werden. Ausdrücklich verboten ist, das Computerprogramm, wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderte Form oder mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.
PARAGRAPH 6
Jede Überlassung der Software an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Die Weitergabe des Programmpakets an Dritte und seine Verwendung für Dritte durch den Lizenznehmer ist nur mit persönlicher Zustimmung von DachTools GmbH zulässig.
PARAGRAPH 7
Der Vertrag ist zeitlich begrenzt auf die vom Lizenznehmer erworbene Nutzungsdauer. Handelt der Lizenznehmer den Bedingungen dieses Vertrages zuwider, verwirkt er das Nutzungsrecht. Er ist in diesem Fall verpflichtet, die Original-CD/Dateien, alle etwa vorhandenen Kopien, das aufgezeichnete Computerprogramm, einschließlich etwaiger geänderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten, oder auf Anforderung an DachTools GmbH herauszugeben.
PARAGRAPH 8
Der Lizenznehmer haftet DachTools GmbH für jeden Schaden, der DachTools GmbH aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entsteht.
PARAGRAPH 9
DachTools GmbH ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren, neue oder korrigierte Versionen nach herzustellen. Ein Anspruch auf Neuerungen, die nach dem Kauf bzw. Download der Software besteht nicht. Es gilt jeweils der Versionsstand am Tage des Download.
Eine Aktualisierung der Software auf Verlangen des Lizenznehmers erfolgt nur gegen eine vorher vereinbarte Gebühr von der DachTools GmbH.
PARAGRAPH 10
Die Rückgängigmachung des Vertrages kann der Lizenznehmer verlangen, wenn die Software nicht im Sinne von PARAGRAPH 1 dieses Vertrages grundsätzlich brauchbar ist.
Jede weitergehende Haftung von DachTools GmbH für Fehlerfreiheit der Software ist ausgeschlossen.
Insbesondere haftet DachTools GmbH nicht dafür, daß die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen und Hardwarekombinationen zusammenarbeitet.
Auch eine Haftung für dem Lizenznehmer entstehende Schäden wird ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden sei durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von DachTools GmbH verursacht worden.
Ist im Einzelfall von DachTools GmbH eine besondere Eigenschaft der Software zugesichert, erstreckt sich die Haftung aus dieser Zusicherung nicht auf Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfaßt sind.
Insbesondere wird daraufhingewiesen, daß der Einsatz dieser anwendungsspezifischen Software Lizenznehmer aus den Gewerken Dachdecker, Zimmerer, Klempner/Spengler und auch Architekten und Ingenieure nicht von ihrer berufsbezogenen Sorgfaltspflicht (u.a. der Beachtung der Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks, sowie fachbezogene Normen) entbindet und eine kritische Prüfung der Programmergebnisse unter diesen Gesichtspunkten immer zwingend erforderlich ist.
PARAGRAPH 11
Mietkauf des 3D DachCAD
Es besteht die Möglichkeit einen Mietkaufvertrag für 12, 24 oder 36 Monate abzuschließen, die Freischaltung der Software wird aber auf 3 Monate begrenzt. Diese wird automatisch alle 3 Monate durch einen neuen Freischaltcode um weitere 3 Monate verlängert bis zum Ende der Laufzeit, das setzt eine Zahlung der vereinbarten Miet-Kaufrate voraus.
Gerät der Vertragspartner verschuldet oder unverschuldet beim Kauf oder Mietkauf der Software in Verzug mit der oder den Zahlungen so kann die Fa. Dachtools GmbH den Vertrag kündigen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen oder eine weitere Nutzung der Software besteht nicht.
Nach Ablauf des Mietkaufvertrages kann von dem Käufer, schriftlich, eine Endloslizenz beantragt werden. Der abgeschlossene Wartungsvertrag verlängert sich automatisch wenn nicht fristgerecht 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
PARAGRAPH 12
Internet basierte Softwarewartung
Die Internet basierte Softwarewartung für die Hauptlizenz von dem 3D-DachCAD und deren Zusatzmodule ist für 12 Monate gültig und verlängert sich automatisch für weitere 12 Monate zum jeweils gültigen Softwarepflegepreis, wenn nicht 4 Wochen vor Ablauf des Softwarepflegevertrages schriftlich gekündigt wird.
Kunden mit Wartungsverträgen erhalten eine zeitliche begrenzte Freischaltung für den Wartungszeitraum von 12 Monaten.
Wird der Wartungsvertrag fristgerecht gekündigt erhält der Kunde, nach schriftlich Anforderung, eine zeitlich unbegrenzte Freischaltung aber beschränkt auf den aktuellen Versionsstand zum bei Auslauf des Wartungsvertrages.
Eine Freischaltung setzt die vollständige Zahlung der Rechnung (en) voraus.
Die Vollversion ohne Wartung ist zeitlich unbegrenzt nutzbar aber beschränkt auf den aktuellen Versionsstand bei Kauf der Software.
Die Software bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der DachTools GmbH.
DachTools GmbH